Hausapotheke ausmisten: Jährliche Kontrolle und Entsorgung
Orhan Cemil · Aktualisiert am 28.10.2026
Die ABDA rät, die Hausapotheke einmal im Jahr zu prüfen. So sortieren Sie Abgelaufenes aus, ordnen den Schrank und entsorgen alte Arzneimittel richtig.
Wie oft sollte man die Hausapotheke kontrollieren?
Einmal im Jahr, so lautet der Rat der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Bei der Durchsicht fliegen abgelaufene und unbrauchbare Mittel raus, und Sie prüfen, ob die Notfallausstattung noch vollständig ist.
Merken lässt sich der Termin leichter, wenn er an etwas Wiederkehrendes gekoppelt ist: den ersten Samstag im Januar, die Zeitumstellung im Herbst oder den Tag, an dem ohnehin die Steuerunterlagen sortiert werden.
Durchsicht Schritt für Schritt
Räumen Sie den Schrank oder die Kiste ganz aus und breiten Sie alles auf dem Küchentisch aus. Was hinten im obersten Fach liegt, entgeht Ihnen sonst leicht.
- Jede Packung umdrehen und das Verfalldatum ablesen.
- Abgelaufenes und Beschädigtes auf einen eigenen Stapel legen.
- Was zum gleichen Zweck gehört, nebeneinander zurückstellen.
- Lücken auf einem Zettel notieren und in der Apotheke ansprechen.
Was bedeutet das Verfalldatum?
Das Datum ist auf jeder Packung aufgedruckt. Ist es überschritten, sollte das Mittel nach der ABDA nicht mehr angewendet werden. Von dort heißt es dazu auch, das Verfalldatum sei nicht verhandelbar.
Am Aussehen lässt sich das nicht ablesen. Zu lange gelagerte Arzneimittel können unbrauchbar werden, ohne dass sich an Farbe oder Form etwas ändert. Maßgeblich bleibt das Datum.
Den Schrank sinnvoll einräumen
Geben Sie den Arzneimitteln einen festen Platz, getrennt von Duschgel, Sonnencreme und Putzmitteln. Hinweise zur Lagerung eines bestimmten Präparats stehen in der Packungsbeilage. Wenn dort etwas unklar bleibt, hilft die Apotheke.
Der Beipackzettel bleibt in seiner Schachtel. Ein Kugelschreiber im Schrank ist praktisch, um auf der Packung das Datum des ersten Öffnens zu vermerken, falls die Packungsbeilage das verlangt.
Wie entsorge ich alte Arzneimittel?
Die meisten aussortierten Arzneimittel dürfen laut ABDA in den Hausmüll. Für flüssige Präparate nennt sie den Restmüll. In die Toilette oder den Ausguss gehört nichts davon, weil es das Abwasser belastet.
Was in Ihrem Ort genau gilt, regelt der kommunale Entsorger. Sind Sie unsicher, fragen Sie dort oder in Ihrer Apotheke.
Checkliste der Bundesapothekerkammer
Eine Checkliste für die Hausapotheke gibt es von der Bundesapothekerkammer. Sie ist über die ABDA erhältlich und lässt sich an den eigenen Haushalt anpassen.
Welche Arzneimittel in Ihren Schrank gehören und wie man sie anwendet, steht hier bewusst nicht. Das klären Sie mit der Apotheke oder der Hausarztpraxis.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an info@apothekeoffen.de genügt.